Schulgeld
Wie hoch ist das Schulgeld*?
Für die Grundschulen beträgt das Schulgeld maximal 74,00€ pro Kind im Monat. Es wird für 12 Monate im Jahr erhoben.
Auch in Zukunft soll kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch einer katholischen Schule ausgeschlossen werden. Das Schulgeld kann abhängig vom Nettoeinkommen der Familie reduziert werden. Zusätzlich wird ein Geschwisterrabatt bei mehreren Kindern der gleichen Schule gewährt (Dieser kann formlos beantragt werden). Im Rahmen einer differenzierten Staffelung sind daher Schulgeldermäßigungen bis auf einen minimalen Grundbetrag von 14€ bei einem Kind (+11€ für das zweite Kind und +9€ für das dritte Kind) möglich.
Die geleisteten Schulgeldzahlungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Der Ganztagsbeitrag beläuft sich auf 70€. Dieser muss zusätzlich zum Schulgeld bezahlt werden. Darin enthalten ist der Beitrag für das Mittagessen und die Teilnahme an den AGs. Bei Vorlage eines Bremen Passes reduziert sich der Betrag auf 36,50€.
Wir freuen uns außerdem, wenn Sie freiwillig, zusätzlich zum erhobenen Schulgeld, einen selbstgewählten Betrag zahlen. Die Spenden werden uneingeschränkt unserer Schule zu Gute kommen, zusätzlich zu den Zuschüssen des Landes und der Stiftung. Damit können in der Schule Projekte verwirklicht werden, über die Sie als Eltern in verschiedenen Gremien mitentscheiden können.
Die vollständige Schulgeldordnung können Sie sich über den Link herunterladen.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Frau Kruse (Kontaktdaten siehe oben).
Welche Leistungen sind im Schulgeld inbegriffen?
Im Schulgeld für die Grundschulen sind enthalten:
- Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die SchülerInnen im Unterricht benötigen
- Übungshefte
- Kopien für den Unterricht und die Hausaufgaben
- Aktivitäten wie z. B. Theater- und Museumsbesuche einschließlich der Fahrtkosten
- weitere Unterrichtsmaterialien, wie z.B. Material für den Textil-, Kunst-, und Werkunterricht
Im Schulgeld der Grundschulen sind NICHT enthalten:
- Pausengetränke und Frühstück
- Hefte, Mappen, Füller, Stiftemappe mit Inhalt
- Sportzeug und Hausschuhe
- Klassenkasse für besondere Ausgaben
- Kosten für Wandertage, Klassen- und Schulfahrten
- Kosten für besondere Projekte
*Die Schulgeldordnung gilt ab dem 01.08.2024