Schulgeld
Ansprechpartner bei Fragen zum Schulgeld
Bei Fragen zum Schulgeld wenden Sie sich bitte an Frau Kruse, Telefon: 0421/3694 147, E-Mail:
Wie hoch ist das Schulgeld?
Für die Grundschulen beträgt das Schulgeld maximal 57,- € pro Kind im Monat.
Es wird für 12 Monate im Jahr erhoben.
Auch in Zukunft soll kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch einer katholischen Schule ausgeschlossen werden. Das Schulgeld kann abhängig vom Nettoeinkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder reduziert werden. Deshalb sind im Rahmen einer differenzierten Staffelung Schulgeldermäßigungen bis auf einen minimalen Grundbetrag von 10,50 € möglich.
Hartz IV- und Kinderzuschlagsempfänger bezahlen grundsätzlich nur den Grundbetrag.
Der Ganztagsbeitrag beläuft sich auf 70 €. Darin enthalten ist der Beitrag für das Mittagessen und die Teilnahme an den AGs. Bei Vorlage eines Bremen Passes reduziert sich der Beitrag auf 36,50 €.
Welche Leistungen sind im Schulgeld inbegriffen?
Im Schulgeld für die Grundschulen sind enthalten:
– Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die SchülerInnen im Unterricht benötigen
– Übungshefte
– Kopien, die für den Unterricht und die Hausaufgaben benötigt werden
– Aktivitäten wie z. B. Theater- und Museumsbesuche einschließlich der Fahrtkosten
– Kosten für die Verlässliche Grundschule
– weitere Unterrichtsmaterialien, wie z.B. Material für Textil-, Kunst-, Werkunterricht
Im Schulgeld der Grundschulen sind NICHT enthalten:
– Pausengetränke und Frühstück
– Hefte, Mappen, Füller, Federtasche mit Inhalt
– Sportzeug, Hausschuhe
– Elternkasse/Klassenkasse für besondere Ausgaben
– Kosten für Wandertage, Klassen- und Schulfahrten
– Kosten für besondere Projekte
Außerdem bitten wir darum, einen angemessenen Betrag freiwillig als Spende an den Förderverein der Katholischen Schulen zu zahlen. Diese Einnahmen werden uneingeschränkt der jeweiligen Schule zur Verfügung stehen, zusätzlich zu den Zuschüssen des Landes und der Stiftung. Damit können in der Schule Projekte verwirklicht werden, über die Sie als Eltern in den Schulkonferenzen mit entscheiden können.
Wechselt Ihr Kind auf eine der weiterführenden katholischen Schulen, so wird Schulgeld erhoben, da ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.